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Mitglied werden

Unser Verein lebt von seinen Mitgliedern. Wenn Sie an einem Garten interessiert sind, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft.

 

Mitglieder mit Garten (aktive Mitglieder) haben eine Parzelle in der Kleingartenanlage gepachtet. Die Pachtung eines Gartens setzt die Mitgliedschaft im Verein voraus. Ehepartner oder Partner einer Lebensgemeinschaft zählen beide als Mitglieder, sofern sie den Unterpachtvertrag gemeinsam unterzeichnet haben. Sie werden gemeinsam als ein Mitglied gerechnet, bezahlen gemeinsam einen Mitgliedsbeitrag sowie eine Aufnahmegebühr.

 

Für aktive Mitglieder (mit Garten) beträgt der Vereinsbeitrag z. Zt. 67,00 €/Jahr zzgl. dem Verbandsbeitrag in Höhe von z. Zt. 25,00 €/Jahr.


Mitglieder ohne Garten (passive Mitglieder) streben die Pachtung eines Gartens an. Sie werden auf einer Warteliste erfasst, bis ihnen ein frei gewordener Garten angeboten werden kann. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Garten besteht nicht. Für Ehepartner bzw. Partner einer Lebensgemeinschaft bestehen hinsichtlich der Mitgliedschaft die gleichen Festlegungen wie für Mitglieder mit Garten. Mitglieder ohne Garten zahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag, sind jedoch von der Zahlung von Pacht, Parzellenbeitrag und Umlagen befreit. Ansonsten haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder mit Garten.

Mitglieder ohne Garten (passive Mitglieder) zahlen z. Zt. 25,00 €/Jahr.

 

Aufnahmeantrag für neue Mitglieder 

 

Fördernde Mitglieder streben nicht die Pachtung eines Gartens an. Sie unterstützen den Verein finanziell durch die regelmäßige Zahlung eines Mitgliederbeitrages, dessen Höhe sie selbst festlegen. Ihre Aufnahme als Mitglied bedarf keines Antrages. Sie haben mit Ausnahme des aktiven und passiven Wahlrechts die gleichen Rechte wie Mitglieder mit Garten, nicht aber deren Pflichten.